Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der EVL Spielbetrieb-GmbH

Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der EVL Spielbetrieb-GmbH (nachfolgend „EVL“) im Eisstadion Landshut (nachfolgend „Spielstätte“) gelten die vorliegenden allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, welche Sie bei Aufgabe der Bestellung und mit
dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptieren. Zusätzlich gilt die Hausordnung des Eisstadion Landshut. Das zugrunde liegende Ticketing-System wird im Auftrag des Clubs von der Ticketmaster GmbH betrieben. Es gelten die folgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen:

 

1. Geltungsbereich
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu Veranstaltungen des EVL sowie der Zutritt zur Spielstätte unterliegen den nachstehenden
Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hausordnung für das Eisstadion Landshut, die ausdrücklich in diese
ATGB einbezogen wird. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Diese ATGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Diese ATGB gelten sowohl für den Verkauf von Einzeltickets, d.h. Tickets mit Gültigkeit für jeweils ein Spiel, und Kombinationen solcher
Einzeltickets als auch für Dauerkarten (gemeinsam als „Tickets“ bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen ATGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Club nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Ticketerwerb für Veranstaltungen des Clubs findet grundsätzlich nur unmittelbar vor Ort in den Tageskassen oder in der Geschäftsstelle des Clubs, über die Tickethotline (betrieben von der Ticketmaster GmbH), die Vorverkaufsstellen, im Ticket-Onlineshop des
Clubs (betrieben von der Ticketmaster GmbH) und im eigenen Online-Ticketshop der Ticketmaster GmbH sowie über sonstige vom Club
autorisierte Ticketingpartner statt.
2.2 Eine nachträgliche Stornierung von Tickets durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

3. Geltungsdauer von Tickets
3.1 Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
3.2 Tickets verstehen sich als One-Way. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisierten Zutritt
einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden müssen.

 

4. Preise und Leistungen
Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Clubs. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Club genannten Preise
beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. hat vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde zu tragen.

 

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Bestellungen sind vom Kunden unverzüglich mittels der vom Club oder den Ticketingpartnern zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen (insbesondere in bar, per EC-Karte, Banküberweisung, Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte). Sämtliche
Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst zum
Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto des Clubs als geleistet. Wird die Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, nicht erfolgreich durchgeführt, so ist der Club dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen oder das Ticket elektronisch zu
sperren. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Clubs. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für
die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen sowie die Ticketmaster GmbH können abweichende Bestimmungen gelten.

 

6. Übergabe von Tickets an den Kunden
6.1 Die Übergabe von Tickets richtet sich nach der konkreten Vereinbarung der Parteien und kann durch Versand oder Übergabe an vereinbarten Standorten geschehen.
6.2 Die Übergabe von Einzeltickets an den Kunden richtet sich darüber hinaus nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen etwaiger
Ticketingpartner des Clubs.
6.3 Für den Fall, dass zwischen den Parteien der Versand von Tickets vereinbart wurde, wird das Versandunternehmen vom Club ausgewählt. Der Kunde trägt die Kosten des Versands. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für Tickets ausgeschlossen, die weniger
als eine Woche vor dem Spieltag bestätigt werden.

 

7. Weitergabe und Weiterleitung von Tickets
7.1 Grundsätzlich ist es nur gestattet, Einzel- und Dauerkarten innerhalb der entsprechenden Ermäßigungsstufe weiterzugeben (gilt
auch für Dauerkarten). Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung,
zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von
Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Eishockeyspiels liegt es im Interesse des Clubs, die Weitergabe von
Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:
a) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis
erzielt wird, der den Verkaufspreis des Clubs übersteigt,
b) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastclubs weiterzugeben,
c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen
von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder
d) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf
Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind.
7.2 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen oben genannte Verbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern
und bestehende Tickets ohne Ersatz zu sperren sowie ihnen gegenüber ein Stadion- bzw. Zutrittsverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
7.3 Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er
die Tickets weitergegeben hat.

 

8. Stadionbereiche
Da der EVL aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Der EVL, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

 

9. Ermäßigte Tickets
9.1 Kinder-Tickets sind erhältlich für Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Die genannte Ermäßigung sind nur in Verbindung mit gültigem
Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der
Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
9.2 Ermäßigte Tickets sind erhältlich für Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber eines
Ehrenamtausweises, Rentner und Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung). Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung
mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
9.4 Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 7 dieser AGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der
Club die Geltendmachung der Rechte gemäß Punkt 7 vor.
9.5 Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Einlass- und Ordnungspersonal
unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

 

10. Dauerkarten
10.1 Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser ATGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der ATGB ist etwas Abweichendes geregelt.
10.2 Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher Qualifikation für sämtliche Heimspiele in der Vorbereitung und der Hauptrunde sowie den
Playoffs in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Weitere Veranstaltungen des Clubs sind von der Dauerkarte nicht
erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich gebucht und bezahlt. Die Saison beginnt jeweils am 01.05. eines Kalenderjahres und endet
am 30.04. des Folgejahres.
10.3 Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden vom Club nicht erstattet.
10.4 Die Übergabe der Dauerkarten richtet sich nach Ort und Zeitpunkt des Kaufes. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für solche
Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem ersten Spieltag der Saison bestätigt werden.
10.5 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten
Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
10.6 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der Status
zum 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben werden soll. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist dem Club vor
Übergabe der Dauerkarte vorzulegen und während der Saison beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

 

11. Rücknahme und Erstattung sowie Verlust von Tickets
11.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von Spielverlegungen (zeitlich oder örtlich) behalten die Tickets
ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem sowie im Fall von Spielabsagen oder -abbrüchen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass der Club den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hätte.
11.2 Bei Verlust oder Zerstörung (bitte beachten Sie, dass Thermotickets hitzeempfindlich sind) von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz
noch Rückerstattung. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Club unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und
Ausstellung einer Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzdauerkarte kann in wiederholten Fällen vom Club abgelehnt werden. Die Kosten
und Bearbeitungsgebühren der Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber zu tragen Diese betragen im Regelfall 15 Euro. Die Ausstellung ist ausschließlich in der Geschäftsstelle des Clubs möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Club nicht
einzustehen.

 

12. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz gemäß § 355 BGB gilt nicht für den Erwerb von Tickets, da es sich bei den Leistungen des Clubs um
Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 312g II Nr. 9 handelt.

 

13. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte behalten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets den Puck im Auge.
Der Club, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
begrenzt. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

 

14. Datenschutz
Informationen über die Art, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden befinden
sich in der Datenschutzerklärung des Clubs oder unseres Erfüllungsgehilfens Ticketmaster GmbH (einzusehen unter http://www.ticketmaster.de/help/privacypolicy.html?l=de-de.

 

15. Verhalten in der Spielstätte
15.1 Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
a) die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen;
b) der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit
Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;
c) die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind;
d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf
entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der
Club behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;
e) der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten
von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;
f) das Werfen von Gegenständen in den Innenraum, auf das Eis oder in den Zuschauerraum verboten ist. Sollten Verstöße vorliegen und der
Hausrechtsinhaber kann diesen Verstoß bezeugen oder erhält über anderweitige Zeugen Kenntniss darüber, ordnet der Hausrechtsinhaber
die Feststellung der Personalien an und lässt die Person der Arena verweisen. Darüber hinaus behält sich der Hausrechtsinhaber das Recht
vor, auftretende Forderungen als Resultat des Verstoßes seitens der Ligagesellschaft oder anderer Institutionen an den oder die Täter
weiterzuleiten.
g) die Hausordnung der Spielstätte und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;
h) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die
öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der
Spielstätte verwiesen werden können;
i) es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können;
Gassprühflaschen/-dosen, Gasdruckfanfaren, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, Glasbehälter, Flaschen, Krüge, Becher, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen, pyrotechnisches Material wie
Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Fackeln etc., Stangen, Regenschirme und Taschenregenschirme (Knirpse), Stöcke, etc., elektrisch betriebene Lärminstrumente, Laserpointer und Taschenlampen, Megafone, professionelle Video-und Fotokameraausrüstung ohne gültige Akkreditierung, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe (§ 86a StGB) dienen, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle,
(Getränke-)Kisten, Reisekoffer, Styroporblöcke, Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer
ist als 3 cm ; Metallstangen nicht erlaubt, großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, Teleskopstangen, größere Mengen von Papier (Hardcover-Bücher), Tapetenrollen, größere Mengen Konfetti, Drogen & Alkohol, Lebensmittel (Speisen und Getränke) in größeren Mengen für
gesunde Erwachsene, Tiere, Kinderwagen, Rucksäcke, Taschen und Helme jeglicher Art
15.2 Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 7
dieser AGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Club eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Bei
Verstößen gegen die AGB, gegen die Stadion- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes
und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere
gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

 

16. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber/-erwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom
Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 II KunstUrhG bleibt hiervon unberührt.

 

17. Bild- und Tonaufnahmen
Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet,
Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate
des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere
über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder
Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.

 

18. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, dem Club Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

 

19. Hausordnung
Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der gültigen Hausordnung. Im Eisstadion Landshut herrscht striktes
Rauchverbot.

 

20. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Landshut. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, wird als exklusiver Gerichtsstand das für die Stadt Landshut sachlich zuständige Gericht vereinbart