Das zugrunde liegende Ticketing-System wird im Auftrag des Clubs von der CTS EVENTIM Sports GmbH betrieben. Es gelten die folgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen:
I. Geltungsbereich
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und der EVL Spielbetrieb-GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) zustande.
Für diese rechtlichen Beziehungen gelten die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Veranstalters sowie die Haus- & Stadionverordnung des Eisstadion Landshut. Der Kunde stimmt diesen AGB sowie der Haus- & Stadionordnung bei Vertragsabschluss zu.
II. Vertragsabschluss
- Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung des bzw. der von ihm gewünschten Online-Tickets abschließt. Mit der online erfolgenden Bestätigung durch den Veranstalter an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Eingang der Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten
- Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, die gemäß Ziff. II 1 online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gut-schrift bereits gezahlter Beträge erfolgen.
- Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist die Erfassung und Kontrolle der Besucherdaten zwingend notwendig. Bei der Bestellung sind die vollständigen Namen aller Veranstaltungsbesucher anzugeben. Zusätzlich werden die vollständigen Namen auf das/die Ticket(s) angedruckt.
- Jeder Kunde hat im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs allen Anordnungen von Behörden zur Gefahrenabwehr, insbesondere solche nach dem Infektionsschutzgesetz oder darauf basierenden Regelungen wie Sicherheits- und Hygienekonzepten, auch solchen von uns oder Dritten, uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen behält der Veranstalter sich vor, den betreffen-den Kunden vom (weiteren) Veranstaltungsbesuch auszuschließen.
- Geltungsdauer von Tickets
6.1 Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
6.2 Tickets verstehen sich als One-Way. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisiertem Zutritt einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden müssen.
- Weitergabe und Weiterleitung von Tickets
7.1 Grundsätzlich ist es nur gestattet, Einzel- und Dauerkarten innerhalb der entsprechenden Ermäßigungsstufe weiterzugeben (gilt auch für Dauerkarten). Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Eishockeyspiels liegt es im Interesse des Clubs, die Weitergabe von
Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:
a) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Clubs übersteigt,
b) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastclubs weiterzugeben,
c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder
d) Tickets für Eishockeyveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind.
7.2 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen oben genannte Verbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und bestehende Tickets ohne Ersatz zu sperren sowie ihnen gegenüber ein Stadion- bzw. Zutrittsverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
7.3 Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er die Tickets weitergegeben hat.
- Stadionbereiche
Da der EVL aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. Der EVL, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Ermäßigte Tickets
9.1 Kinder-Tickets sind erhältlich für Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Die genannte Ermäßigung sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
9.2 Ermäßigte Tickets sind erhältlich für Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber eines Ehrenamtausweises, Rentner und Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung). Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist bei Einzeltickets der Veranstaltungstag. Stichtag für Dauerkarten ist der 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben wurde.
9.4 Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 7 dieser AGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Club die Geltendmachung der Rechte gemäß Punkt 7 vor.
9.5 Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Einlass- und Ordnungspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.
- Dauerkarten
10.1 Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser ATGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der ATGB ist etwas Abweichendes geregelt.
10.2 Dauerkarten sind vorbehaltlich sportlicher Qualifikation für sämtliche Heimspiele in der Vorbereitung und der Hauptrunde gültig, für die sie erworben wurden. Risiko-Dauerkarten sind für sämtliche Heimspiele in der Vorbereitung und der Hauptrunde sowie den Playoffs in der jeweiligen Saison gültig, für die sie erworben wurden. Weitere Veranstaltungen des Clubs sind von der Dauerkarte nicht erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich gebucht und bezahlt. Die Saison beginnt jeweils am 01.05. eines Kalenderjahres und endet am 30.04. des Folgejahres.
10.3 Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden vom Club nicht erstattet.
10.4 Der Club behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten Maßnahmen den Dauerkartenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
10.5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der Status zum 01.09. der jeweiligen Saison, für die die Dauerkarte erworben werden soll. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist dem Club vor Übergabe der Dauerkarte vorzulegen und während der Saison beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
- Rücknahme und Erstattung sowie Verlust von Tickets
11.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von Spielverlegungen (zeitlich oder örtlich) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zu einer Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarten für das ausgefallene Spiel behalten im Falle seiner Neuansetzung Gültigkeit.
11.2 Bei Verlust oder Zerstörung (bitte beachten Sie, dass Thermotickets hitzeempfindlich sind) von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz noch Rückerstattung. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Club unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzdauerkarte kann in wiederholten Fällen vom Club abgelehnt werden. Die Kosten und Bearbeitungsgebühren der Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber zu tragen Diese betragen im Regelfall 10 Euro. Die Ausstellung ist ausschließlich in der Geschäftsstelle des Clubs möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Club nicht einzustehen.
- Verhalten in der Spielstätte
12.1 Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
a) die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen;
b) der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;
c) die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind;
d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der Club behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;
e) der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;
f) das Werfen von Gegenständen in den Innenraum, auf das Eis oder in den Zuschauerraum verboten ist. Sollten Verstöße vorliegen und der Hausrechtsinhaber kann diesen Verstoß bezeugen oder erhält über anderweitige Zeugen Kenntniss darüber, ordnet der Hausrechtsinhaber die Feststellung der Personalien an und lässt die Person der Arena verweisen. Darüber hinaus behält sich der Hausrechtsinhaber das Recht vor, auftretende Forderungen als Resultat des Verstoßes seitens der Ligagesellschaft oder anderer Institutionen an den oder die Täter weiterzuleiten.
g) die Hausordnung der Spielstätte und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;
h) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der Spielstätte verwiesen werden können;
i) es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können;Gassprühflaschen/-dosen, Gasdruckfanfaren, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, Glasbehälter, Flaschen, Krüge, Becher, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen, pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Fackeln etc., Stangen, Regenschirme und Taschenregenschirme (Knirpse), Stöcke, etc., elektrisch betriebene Lärminstrumente, Laserpointer und Taschenlampen, Megafone, professionelle Video-und Fotokameraausrüstung ohne gültige Akkreditierung, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe (§ 86a StGB) dienen, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, (Getränke-)Kisten, Reisekoffer, Styroporblöcke, Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm ; Metallstangen nicht erlaubt, großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, Teleskopstangen, größere Mengen von Papier (Hardcover-Bücher), Tapetenrollen, größere Mengen Konfetti, Drogen & Alkohol, Lebensmittel (Speisen und Getränke) in größeren Mengen für gesunde Erwachsene, Tiere, Kinderwagen, Rucksäcke, Taschen und Helme jeglicher Art
12.2 Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 7 dieser AGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Club eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Stadion- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
- Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber/-erwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 II KunstUrhG bleibt hiervon unberührt.
- Bild- und Tonaufnahmen
Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.
- Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, dem Club Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
- Hausordnung
Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der gültigen Hausordnung. Im Eisstadion Landshut herrscht striktes Rauchverbot.
- Datenschutz
Informationen über die Art, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden befinden sich in der Datenschutzerklärung des Clubs oder unseres Erfüllungsgehilfen CTS EVENTIM Sports GmbH (einzusehen unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/evl/de/tickets/channel/shop/index/privacy)
III. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten.
- Sie können per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay zahlen. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.
- Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail- Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.
IV. Übergabe der im Online-Ticketshop erworbenen Online-Tickets
- Bei einem Kauf von Online-Tickets im Online-Ticketshop des Veranstalters erfolgt die Übergabe der Online-Tickets grundsätzlich durch Zusendung eines Print@Home- oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden im Kaufprozess benannte E-Mail-Adresse. Diese elektronische Zustellung der Online-Tickets erfolgt für den Kunden kostenlos.
- Bei einem Kauf von Dauerkarten im Online-Ticketshop des Veranstalters erfolgt die Übergabe der Dauerkarten abweichend von der vorherigen Ziffer IV. 1. in der Geschäftsstelle der EVL Spielbetrieb-GmbH oder auf dem Postweg. Die Zusendung von Dauerkarten auf dem Postweg ist für solche Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem ersten Spieltag der Saison bestätigt werden.
- Abweichungen von den vorstehenden Ticket- und Übergabearten sind als Zusatzleistung gemäß nachfolgender Ziffer V. bestellbar.
V. Besondere Zusatzleistungen
Sofern der Kunde abweichend von Ziffer IV. 1. im Kaufprozess statt eines Online-Tickets die Anfertigung, Konfektionierung und Zusendung eines Hardtickets (Thermo- oder Laserdruck auf Ticketrohling) verlangt, werden hierfür zusätzliche Entgelte erhoben.
Das gleiche gilt auch, falls der Kunde seine Dauerkarte abweichend von Ziffer IV. 2 nicht in der Geschäftsstelle des Veranstalters abholen, sondern zugesandt erhalten möchte.
Die Höhe dieser Entgelte ist abhängig von der Anzahl der Tickets (Gewicht der Sendung), der Ticketkategorie (Einzelkarte oder Dauerkarte), der Versandart (Postversand, Einschreiben, Päckchen oder Express) und dem Erfordernis einer Transportversicherung. Das Entgelt wird bei der Bestellung dieser Zusatzleistungen im Warenkorb angezeigt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
VI. Schlussklauseln
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Landshut, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
- Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Landshut. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
- Die Europäische Kommission stellt seit dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mailadresse lautet office@evl.info.
- Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.