
01.03.2025
Aufgrund einer Vollsperrung auf der A3 konnte der EVL nicht nach Krefeld anreisen – die Punkte gehen jetzt an die Pinguine
Nach der Absage des DEL2-Spiels des EV Landshut bei den Krefeld Pinguinen hat die DEL2 ein Ermittlungsverfahren in dessen Rahmen auch der EVL eine Stellungnahme abgegeben hat, eingeleitet und teilt nach dessen Abschluss folgendes mit:
„Am 51. Spieltag der Deutschen Eishockey Liga 2 (DEL2) erfolgte eine Spielabsage der Partie Krefeld Pinguine gegen den EV Landshut durch die Ligagesellschaft gemäß Paragraph 11 (3) und 11 (8) der Spielordnung. Grund für die Absage war, dass der Gastclub nicht fristgerecht gemäß den Vorgaben der Spielordnung angereist ist.
Infolgedessen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Lizenzclub am 28. Februar 2025 zum Meisterschaftsspiel in Krefeld schuldhaft verspätet angereist ist. Das Meisterschaftsspiel wird daher gemäß den Regularien mit 0 Punkten und 0:5 Toren gegen den Lizenzclub EV Landshut und mit 3 Punkten und 5:0 Toren zugunsten der Krefeld Pinguine gewertet. Darüber hinaus wird gegen den Lizenzclub EV Landshut eine Geldstrafe verhängt. Die Schadensersatzansprüche – auch durch den Heimclub gemäß § 12 Abs. 4 Spielordnung – bleiben unberührt.
Diese Entscheidung der Ligagesellschaft beruht auf den §§ 6 Abs. 1, 25 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 Disziplinarordnung, § 10 Abs. 8 lit. b) Spielordnung DEL2 (Spielwertung) und §§ 6 Abs. 1, 25 Abs. 1 lit. b) Disziplinarordnung, § 12 Abs. 3 Spielordnung DEL2 (Geldstrafe).
Gegen diesen Beschluss kann gemäß § 6 Abs. 1 lit. c) – e) Disziplinarordnung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntmachung eingehend beim Schiedsgericht der DEL Klage eingelegt werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.“
Der EVL hat die Entscheidung der Liga zur Kenntnis genommen und wird diese sorgfältig prüfen.